COS GmbH
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Setzen Sie Poolfahrzeuge mit wechselnden Fahrern ein oder vermieten Sie Fahrzeuge aus Ihrem Fuhrpark? Mit der neuen COSware WebApp Vollständigkeitskontrolle können Sie die Kontrollen der Fahrzeuge bei der Übergabe an einen Fahrer bzw. der Rückgabe von einem Fahrer optimieren.
Die WebApp bietet eine geführte Funktion, die Ihre Fuhrparkmitarbeiter durch alle Schritte der Kontrolle leitet. Dabei werden fahrzeugspezifische Ausstattungen und Besonderheiten automatisch berücksichtigt.
Ihre Fuhrparkmitarbeiter sind bei der Rückgabe nicht vor Ort, z.B. weil die Rückgabe außerhalb Ihrer Geschäftszeiten erfolgt? Stellen Sie die App einfach Ihren Fahrern zur Verfügung. Diese können dann die notwendige Überprüfung im „Self-Service“ durchführen. Die COSware WebApp kommuniziert dabei automatisch mit Ihrem COSware-System und meldet alle Auffälligkeiten.
Sie haben Ihr COSware-System mit einem digitalen Schlüsselschrank vernetzt oder Ihre Fahrzeuge mit einem Telematiksystem ausgestattet? In Kombination mit den COSware WebApps Fahrzeugreservierung und Führerscheinkontrolle können Sie Ihre Fahrzeugübergaben vollständig digitalisieren. Von der Reservierung der Fahrzeuge, der Sichtung der Fahrerlaubnis, über den Zugang zu den Fahrzeugschlüsseln bis hin zur Kontrolle der Fahrzeuge bei den Übergaben, können alle Prozessschritte abgebildet werden. Hierbei können alle Schritte direkt von den Fahrern selbst ausgeführt werden. Insbesondere bei dezentralen Fahrzeugstandorten ist es damit nicht mehr notwendig, Fuhrparkmitarbeiter vor Ort zu entsenden – die Übergaben und Rückgaben erfolgen kontaktlos. Hierdurch entlasten Sie Ihre Fuhrparkmitarbeiter und können diese für andere Aufgaben einsetzen.
Die Einsatzmöglichkeiten der App sind nicht auf Fahrzeugübergabeprozesse im Poolfahrzeugmanagement beschränkt. Mit der WebApp können Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Abfahrtskontrollen im ÖPNV einfach abbilden. Durch die digitale Umsetzung des Prozesses entlasten Sie Ihre Fahrer und schaffen Rechtssicherheit sowohl für Fahrpersonal als auch für Fuhrparkverantwortliche. (siehe § 36 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“ in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 314 - 002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“)