COS GmbH
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Die Welt wird zunehmend digital, und die die Wirtschaft rund um Daten boomt. Bereits im April 2015 erzeugten die Internetnutzer weltweit 2,5 Trillionen Byte Daten pro Tag, durch die Nutzung des Internets und eine immer weiter steigende Anzahl an mobilen Endgeräten. Das Volumen gespeicherter Daten wächst also vier Mal schneller als die gesamte Weltwirtschaft.
Dies bringt auch gesteigerte Anforderungen an moderne Sicherheitskonzepte mit sich. Auf höchster Ebene hat die EU im April 2016 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet, mit dem Ziel, ein EU-weites, einheitliches und konstant hohes Datenschutzniveau zum Schutz ihrer Bürger zu erreichen. Die Verordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und ist für alle EU-Mitgliedsstaaten gültig.
Bei Nicht-Einhaltung der Rahmenbedingungen können erhebliche Strafen seitens der EU-Aufsichtsbehörde erfolgen. In einem stufenweisen Strafenkatalog können Zahlungen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes - je nachdem, welcher Wert größer ist – verhängt werden. Für die Nicht-Meldung einer Datenschutzverletzung oder nicht ordnungsgemäße Unterlage wäre die Hälfte der oben genannten Summe fällig.
DSGVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern sammeln oder verarbeiten. Das heißt, auch Unternehmen, deren Sitz sich nicht in der EU befindet, sind von der Verordnung betroffen. Als personenbezogene Daten gelten Informationen wie Name, Anschrift, E-Mail- oder IP-Adresse, aber auch Fotos oder Social-Media-Beiträge sowie Bank- und Patientendaten.
Für die Einhaltung der DSGVO-Rahmenbedingungen kann sich das Unternehmen an den folgenden fünf Kernanforderungen orientieren:
Erfahren Sie mehr wie COSware Sie bei der Einhaltung der DSGVO-Rahmenbedingung unterstützt.